Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die B4Pixel GmbH wird in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-, Herstellungs- und Lieferbedingungen (AGB) als „Produktionsfirma“ bezeichnet.

§1 Allgemeine Bedingungen
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der B4Pixel GmbH und dem Kunden über die Webseite oder den Webshop unter b4pixel.com, sowie per Mail geschlossen werden.
(2)Die Produktionsfirma hat bei individuellen Angeboten die Möglichkeit, abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Kunden vor Angebotsannahme zu übersenden. Sollte dies geschehen, gelten die jeweils übersendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3)Die Vertragssprache ist deutsch.

§2 Vertragsgegenstand
(1)Vertragsgegenstand sind die Leistungen der Produktionsfirma in den Bereichen Webentwicklung, Online-Marketing und Medienproduktion. Auf die genauen Details des jeweiligen Angebotes wird in den Produktbeschreibungen verwiesen oder per Mail dem Kunden als Angebot gesendet.

§3 Vertragsschluss
(1)Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 Bürgerlichen Gesetzbuches und ist freibleibend, unverbindlich und stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.
(2)Durch das Absenden einer Bestellung über die Webseite, akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gibt ein verbindliches Angebot zur Buchung der gewählten Leistungen ab.
(3)Durch das Absenden des Kontaktformulars oder einer Produktanfrage sendet die Produktionsfirma dem Kunden ein Angebot per Mail zu. Durch die Annahme des Angebotes kommt ein verbindlicher Vertrag über die angebotenen Leistungen zustande.

§4 Vertragslaufzeit bei Abonnements
(1)Auf die Vertragslaufzeit wird auf den Produktseiten des jeweiligen Angebotes hingewiesen.
(2)Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn er nicht vor Ablauf dieser mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt wird.
(3)Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Mail an kontakt@b4pixel.com möglich.

§5 Widerrufsrecht
(1)Für Unternehmer im Sinne des §14 Bürgerlichen Gesetzbuches, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

§6 Leistungen Webentwicklung Paket
(1)Die angebotenen Pakete beinhalten eine grafische Korrektur. Darüberhinausgehende Änderungswünsche des Kunden und dadurch verursachte Mehrkosten, werden dem Kunden durch die Produktionsfirma in Rechnung gestellt.
(2)Der Kunde erhält die Software betriebsbereit auf einem Server installiert, sodass die funktionsfähige Webseite öffentlich über eine Domain abrufbar ist.
(3)Die Produktionsfirma übernimmt die Wartung, Pflege und Änderungen nach gesonderter Beauftragung und stellt diese gesondert in Rechnung.
(4)Die Produktionsfirma gewährleistet die Erreichbarkeit des Hostings von 99% im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Ausfallzeiten, welche die Produktionsfirma nicht zu vertreten hat.

§7 Daten vom Kunden
(1)Der Kunde stellt die für die Erstellung der Website nötigen Daten in digitaler Form für die Produktionsfirma eigenverantwortlich zur Verfügung. Der Kunde ist alleinig für die erbrachten Daten verantwortlich, insbesondere die Wahrung des Urheberrechts oder sonstiger Rechte, sowie die allgemeine Eignung für den verfolgten Zweck.

§8 Haftungsfreistellung
(1) Der Kunde garantiert, dass seine Domain, Vorlagen, Bild- und Textdateien und Inhalte keine Rechte Dritter oder Gesetze verletzen und dass er im Besitz der Nutzungsrechte an den eingereichten Daten ist.
(2) Der Kunde stellt die Produktionsfirma von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich zu Schadensersatz, wenn der Produktionsfirma ein Schaden entsteht, insbesondere etwaige Rechtsverfolgungskosten.
(3) Die Produktionsfirma behält sich das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen, wenn Inhalte oder Daten offensichtlich gewaltverherrlichend, radikal, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, gegen Gesetzte verstoßen könnten oder allgemein aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen sind.
(4) Die Produktionsfirma ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf Rechtsverstöße zu prüfen.

§9 Abnahme Webentwicklung Paket
(1) Die Produktionsfirma vereinbart mit dem Kunden eine zweiwöchige Testphase, welche mit der vollendeten Installation der Website beginnt.
(2) Der Kunde weist die Produktionsfirma während der Testphase auf auftretende Fehler und Mängel schriftlich hin.

§10 Nutzungsrechte Webentwicklung Paket
(1) Die Produktionsfirma räumt dem Kunden das ausschließliche, räumliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Webseite zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln. Dies gilt nur, wenn alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber der Produktionsfirma abgegolten sind.
(2) Der Kunde hat keinerlei Rechte an dem öffentlichen oder an den Kunden angepassten Code. Dies gilt insbesondere über die Vertragslaufzeit hinaus.
(3) Der Kunde stimmt zu, die Produktionsfirma im Impressum als Urheber der Webseite zu nennen und ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne Zustimmung der Produktionsfirma zu entfernen.

§11 Vergütung Webentwicklung Paket
(1) Je nach Beauftragung erfolgt eine Pauschalvergütung oder eine Individualvergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sowie der übrigen vereinbarten Leistungen.
(2) Verlängert sich das Vertragsverhältnis über die Mindestvertragslaufzeit hinaus, so entstehen weitere monatliche Kosten für das Hosting in Höhe von 19 Euro zzgl. MwSt.
(3) Die Vergütung wird 50% fällig nach Angebotsannahme und 50% bei Abnahme.

§12 Haftung
(1) Die Produktionsfirma kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des generellen Serverbetriebes sowie der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Eine Haftung unter diesen Umständen ist ausgeschlossen.
(2) Anerkannte Sachmängel seitens der Produktionsfirma sind von ihm zu beseitigen. Sind die Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Kunden oder seines Fachberaters durchführbar, kann die Produktionsfirma nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Die Produktionsfirma ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

§13 Vertragsrücktritt, Löschung der Domain
(1) Die Produktionsfirma ist berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen, wenn der Auftrag erteilt und vom Kunden ohne Verschulden der Produktionsfirma gekündigt wird.
(2) Tritt bei Herstellung des Werkes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat die Produktionsfirma nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitige Fertigstellung des Werkes, die weder von der Produktionsfirma noch vom Kunden zu vertreten ist, berechtigt den Kunden nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher von der Produktionsfirma erbrachten Leistungen sind jedoch zu vergüten.
(3) Der Kunde teilt der Produktionsfirma bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit, ob dieser die Domain über das Vertragsende hinaus behalten möchte. Ist dies der Fall so besteht eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle und Kosten, die der Produktionsfirma dadurch entstehen, werden vom Kunden beglichen. Andernfalls ist die Produktionsfirma mit Beendigung des Vertrages berechtigt, die Domain an die zuständige Vergabestelle zurückzugeben.

§14 Urhebernennung, anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Die Produktionsfirma ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Sie hat zudem mit der Einwilligung des Kunden das Recht, das Werk anlässlich von Wettbewerben vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist die Produktionsfirma sowie die an der Herstellung des Werkes beteiligten Urheber räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt berechtigt, das Werk einschließlich der darin enthaltenen Kennzeichen des Kunden wie Namen und Marke zum Zweck der Eigenwerbung (Referenzwerbung) zu vervielfältigen und zu verbreiten, öffentlich vorzuführen oder vorführen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite der Produktionsfirma oder anderen entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen (sog. neue Verwertungsarten; z. B. zur Verwendung auf Handheld-Computern, Mobiltelefone).
(2) Die Produktionsfirma und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
(3) Änderungen des angenommenen Angebots und/ oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Angebots oder eine Ziffer dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verkaufsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ist die Betriebsstätte der Produktionsfirma.
(5) Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz der Produktionsfirma zuständige Gericht -Nürnberg – vereinbart. Dieses Gericht hat deutsches Recht zur Anwendung zu bringen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.